Unfall! Was tun?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und stellen sich die Frage was  zu tun ist?

Wir erklären Ihnen alles, von der Unfallstelle bis zur Abwicklung.

Niemand von uns ist gern in dieser Situation, aber doch passiert es früher oder später fast Jedem mal.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und stellen sich die Frage, was Sie jetzt zu tun haben.

Am Wichtigsten ist es, nach einem Unfall einen klaren Kopf und Ruhe zu bewahren. Nur dann kann man sicher stellen, dass alle notwendigen und wichtigen Punkte vernünftig gesichert und aufgenommen werden können.

Wir erklären Ihnen kurz und knapp worauf es ankommt.

Verhalten an der Unfallstelle

Sicherheit geht vor! Daher sichern Sie als 1. die Unfallstelle ab um weitere Unfälle zu verhindern.

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  • Schalten Sie am Fahrzeug das Warnblinklicht ein.
  • Ziehen Sie bitte zu erst Ihre Warnweste über um vom nachfolgenden Verkehr gesehen zu werden.
  • Bringen Sie die Unfallbeteiligten/Insassen aus dem Gefahrenbereich. Am besten hinter die Leitplanke soweit vorhanden.
  • Stellen Sie das Warndreieck auf.

    Tragen Sie hierfür das Warndreieck vor der Brust,um vom nachfolgenden Verkehr besser gesehen zu werden.

    Die empfohlene Entfernung beträgt außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen 100m. In Ortschaften verringert sich der Abstand.

    Sollte sich die Unfallstelle hinter einer Kurve befinden, bedenken Sie das Warndreieck vor der Kurve aufzustellen.

  • Verständigen sie den Notruf. (Polizei oder Feuerwehr)

    Sie erreichen die Rettungskräfte unter den Rufnummern 110 oder 112.

    Je nach Einschätzung der Situation wird der Notruf die notwendigen Einsatzkräfte alarmieren.

Sollte es Verletzte geben leisten Sie Erste Hilfe!

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  • Gibt es verletzte Personen?
  • Sprechen Sie den oder die Verletzten an und versuchen Sie sie zu beruhigen.
  • Kontrollieren Sie die Atmung und den Puls
  • Verletzter atmet nicht und/oder hat keinen Puls: Beginnen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Verletzter ist bewusstlos:Bringen Sie den Verletzten in die stabile Seitenlage.
  • Verbinden Sie offene Wunden mit sterilem Verbandsmaterial aus Ihrem Verbandskasten
  • Legen Sie eine isolierende Wäremedecke über die verletzte Person.

Sichern Sie die Beweise

Bitte bedenken Sie, dass Sie Ihren Unfallgegner nicht persönlich kennen.

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Verständigen sie unabhängig vom Schadenausmaß die Polizei und lassen den Unfall polizeilich aufnehmen. An der Unfallstelle ist man sich schnelle einig, aber hinterher gibt es dann oft Probleme. Deshalb denke Sie daran, Sie wissen nie wie sich die Angelegenheit hinterher entwickelt.

  • Wie stark sind die beteiligten Fahrzeuge beschädigt?
  • Handelt es sich beim Unfallbeteiligten vielleicht um ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, ohne Nachweis der Versicherung?
  • Gibt es Streit mit den Unfallbeteiligten bezüglich des Schadenhergangs? Oder handelt es sich sogar um eine Fahrerflucht?
  • Fotografieren oder filmen Sie die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge (möglichst übersichtlich und mit erkennbaren Kennzeichen, damit der Schadenshergang auch nachvollzogen werden kann).
  • Erstellen Sie ein Unfallprotokoll und eine Unfallskizze.

    In der Regel erhalten Sie ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts von Ihrer Versicherung. Sollten Sie einen Bericht  benötigen, erhalten Sie Ihn hier.

    Bitte denken Sie daran, den Bericht zweimal oder auch öfter anzufertigen (für alle Beteiligten).

    Natürlich ist es auch möglich, den gefertigten Bericht einfach mit dem Smartphone zu scannen oder zu fotografieren, sollten Sie nur einen zur Hand haben.

    Als Geschädigter denken Sie daran, das Original selbst zu behalten.

  • Sollten Zeugen vorhanden sein, notieren Sie sich unbedingt Name, Anschrift und Kontaktinformationen.

Was ist nach dem Unfall zu beachten?

Beauftragen Sie einen Gutachter und Rechtsanwalt Ihrer Wahl bzw. Ihres Vertrauens.

Zuerst sollten Sie sich im Klaren sein, ob es sich um einen fremdverschuldeten Unfall (Hafpflichtschaden) handelt oder ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben (Vollkaskoschaden).

Sollte es sich um einen Kaskoschaden handeln, müssen Sie zwingend Rücksprache mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung halten.

In der Regel obliegt dieser, gemäß Versicherungsbedingungen das Recht zu bestimmen,was nun passiert. Die Versicherung bestimmt hier selbst, ob und welcher Gutachter zur Besichtigung beauftragt wird.

Anders im Haftpflichtschadenfall. Hier haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen, der Werkstatt und des Rechtsanwalts.

Je nach Ausmaß des Unfallschadens sollten Sie unverzüglich tätig werden und einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Besichtigung des Schadens beauftragen. Ausserdem ist es empfehlenswert, die Abwicklung von einem qualifizierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) übernehmen zu lassen.

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich sämtliche Rechtsanwaltskosten und Gutachterkosten zu tragen.

Sollten Sie sich unsicher sein was in Ihrem Fall nun zu tun ist, zögern Sie nicht und rufen Sie uns sofort an.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.