Unfallbericht
 

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Alles was Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten.

Sie haben vor mit dem Auto ins Ausland zu fahren, dann ist es auf jeden Fall ratsam, den Europäischen Unfallbericht mitzuführen.
Dieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, denn bei einem Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich festhalten.
Der Europäische Unfallbericht erleichtert Ihnen den Unfallhergang präzise und genau zu dokumentieren.

Der Europäische Unfallbericht hilft Ihnen dabei. Bitte beachten Sie folgende Punkte:
  • Drucken Sie den Unfallbericht zweimal aus, und legen beide Exemplare ins Handschuhfach. Im Ernstfall hilft Ihnen der Unfallbericht bei der schnellen Schadensregulierung.
  • Ideal wäre es, wenn Sie eine Kamera im Fahrzeug haben, dann könnten Sie den Unfallhergang auch im Bild festhalten. Hierbei genügt z.B. eine Einwegkamera, die Sie nach gebrauch wegwerfen können.
  • Zum Schluss lassen Sie alle Beteiligten auf dem Unfallbericht-Muster unterschreiben. (Die Unterschrift bedeutet keine Schuldanerkenntnis.)
  • 10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
Unfallbericht

Das vorgefertigtes Formular können Sie hier kostenlos herunterladen:
UnfallberichtEuropäischer Unfallbericht, pdf Dokument 1 Seite 113 KB
Europäischer Unfallbericht


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Wichtige Notfallnummern:
  • Polizei 110
  • Rettungsdienst/ Feuerwehr 112
  • Deutsche Rettungsflugwacht 07 1170 1070
  • EU-Notrufsystem "eCall", welches seit 2018 verpflichtend in Neufahrzeugen eingebaut wird, arbeitet mit der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112.
Wenn die Polizei am Unfallort ist:
  • Prüfen Sie an Ort und Stelle das polizeiliche Unfallprotokoll bzw. Unfallbericht.
  • Machen Sie keine weiteren Angaben zum Unfallhergang, wenn noch Unklarheit besteht.


Interessante Informationen und Hinweise zum Thema Verkehrsunfall und Unfallbericht:
Änderungen im Straßenverkehr 2019 - Auf einige neue Regelungen im Verkehrs- und Reiserecht sollten sich LKW-, Auto- und Motorradfahrer einstellen. Das sind zum Beispiel neue Diesel-Fahrverbote in Deutschland, die Ausweitung von Umweltzonen und verschärfte Einfahrt-Bedingungen in den EU-Ländern Belgien und Niederlande sowie höhere Mautgebühren in Österreich und der Schweiz.
Mit dem Pkw in den Urlaub - Sie sollten sich vor Reiseantritt über die gesetzliche Vorgaben im Urlaubsland informieren. Eine in Deutschland ausgestellte Versicherungspolice bietet Ihnen in der gesamten Europäischen Union Deckung, auch bei einem Personenschaden. Damit Sie bei einem Autounfall im Ausland bestens vorbereitet sind, sollten Sie an den Europäischen Unfallbericht und die Grüne Versicherungskarte denken. Laut Polizei ist es sinnvoll, den Unfallbericht direkt am Unfallort auszufüllen.
Was tun, wenn es kracht? - Für einen reibungslosen Ablauf der anschließenden Schadenregulierung bietet das europäische Unfallbericht-Formular eine große Erleichterung. Wichtig hierbei ist, wer in Deutschland den Verkehrsunfallbericht-Bogen am Ende unterschreibt, gibt keine Schuldbekenntnis ab.

Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten:
Autounfall im Ausland - Tipp Schadensregulierung - Das Formular "Europäischer Unfallbericht" sollten Sie auf jeden Fall ausfüllen und den Schaden umgehend der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Die Frist hierfür beträgt eine Woche. Dies gilt auch dann, wenn es den Anschein macht, dass der andere Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich ist. Die Schadensregulierung lässt sich am einfachsten von zu Hause aus über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Telefonnummer: 0800/250 260 0) abwickeln.
Nicht jeder Verkehrsunfall geschieht zufällig - In dem verhandelten Fall (Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken AZ: 4 U 96/15) hilft auch ein Unfallbericht nicht weiter. Hier fand nämlich die Polizei heraus, dass sich die Unfallbeteiligten kannten und der Zusammenstoß nur vorgetäuscht war. Der Kfz Versicherer verweigerte daraufhin die Schadensregulierung.
So verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall - Die Unfallbeteiligten sollten die Unfallstelle fotografieren, die Personalien austauschen und sich die Adressen der Zeugen geben lassen. Wenn möglich, sollte man den Unfallbericht und die Unfallskizze gemeinsam ausfüllen, dabei sollte kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
EU Unfallbericht Großbritannien - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist daraufhin, dass deutsche Autofahrer, die in England unterwegs sind oder kurz vor dem Start in den Urlaub stehen, weiterhin den Europäischen Unfallbericht mit sich führen sollten. Die Brexit-Entscheidung ändert nichts daran, dass das Formular bei einem Autounfall die einfachste Möglichkeit ist, den Schaden zu dokumentieren.
Massenkarambolagen - Die neuen Regeln geben den Unfallopfern mehr Sicherheit. Ab sofort können sich Fahrer und Insassen beteiligter Kraftfahrzeuge direkt an den eigenen Haftpflichtversicherer wenden, wenn kein Verursacher festgestellt werden kann.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - In Deutschland begehen mehr als 500.000 Verkehrsteilnehmer pro Jahr Fahrerflucht.
Tipp Autoschutzbrief - Die Pannen- und Unfallhilfe gibt es beim Autoversicherer oft preiswerter als beim Automobilclub.
Gerichtsurteil zur Absicherung der Unfallstelle.
Blechschäden - Die Schadensregulierung von Kfz Versicherungen ist in den vergangenen 5 Jahren schlechter geworden.
Tipps zum Verkehrsunfallbericht.
Bagatellschäden werden zum Rechenspiel.
Nach einem Autounfall gibt es zwei Möglichkeiten, entweder den Schaden selbst zu zahlen oder regulieren zu lassen - Was ist günstiger?
Der Europäischer Unfallbericht auch mehrsprachig, gehört in jedem Fall ins Urlaubsgepäck.
Ein Unfallprotokoll genügt nicht immer.
Grüne Versicherungskarte nicht vergessen.
ADAC warnt vor drastischen Bußgeldern im Ausland.
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Autounfälle im Ausland.
Unfallgefahren auf Autobahnen nicht unterschätzen.
Ratgeber - Wenn es im Urlaub kracht.
Notfallhilfe - Schnelle Ortung per Handy und GPS.



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