Kostenvoranschlag KFZ

Reicht es nach einem Unfall aus, einen Kostenvoranschlag als Grundlage zur Schadenregulierung zu nutzen oder sollte man ein KFZ-Unfallgutachten erstellen lassen? Ein Kostenvoranschlag ist wesentlich weniger aussagekräftig und sollte deshalb durch ein Kurzgutachten ergänzt werden.

Ein Kostenvoranschlag KFZ wird von der Reparaturwerkstatt erstellt, die dabei nicht immer objektiv vorgeht. Bei Bagatellschäden, die unter 750 Euro liegen, sieht der Gesetzgeber nicht die Anfertigung eines umfassenden Unfallgutachtens vor. Stattdessen wird ein Kostenvoranschlag als Grundlage für die Schadenregulierung beim KFZ herangezogen. Diese Vorgehensweise birgt jedoch für den Geschädigten ein Risiko. – Liegen die tatsächlichen Reparaturkosten über dem Kostenvoranschlag, kann sich die Versicherung auf den niedrigeren Wert des Kostenvoranschlags berufen und wird somit einen Teil der Kosten auf Sie als Geschädigten abwälzen. Mit einem professionellem Unfallgutachten oder Kurzgutachten eines kompetenten KFZ-Sachverständigen können Sie derartige Probleme bei der Schadenregulierung vermeiden.

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Ein Kurzgutachten umfasst im Gegensatz zum Kostenvoranschlag KFZ folgende Angaben:

  • Fotodokumentation des Unfallschadens
  • Detaillierte Kalkulation der Reparaturkosten
  • Kurzer Schadensbericht zur Klärung des Unfallhergangs
  • Abgleich der Fahrzeugdaten mit den Fahrzeugpapieren
  • Beweissichernde Feststellung des Schadens

Das KFZ-Sachverständigenbüro Andreas Füger bietet Ihnen in München folgende Leistungen an:

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Kostenvoranschlag Auto

Für die Versicherung des Unfallgegners ist es vorteilhaft, wenn Sie sich mit einem Kostenvoranschlag für Ihr Auto zufriedengeben. Die Werkstatt wird den Kostenvoranschlag KFZ in der Regel kostenfrei erstellen, sodass der Versicherer keine Gutachterkosten erstatten muss. Wird während der Reparatur erkannt, dass der Schaden doch höher ist als im Kostenvoranschlag vorgesehen, berufen sich Versicherungen teilweise auf den niedrigen Kostenvoranschlag und verweigern die Übernahme der höheren Kosten für die Reparatur des Autos. Dies liegt daran das im Falle eines Kostenvoranschlags das Reparaturrisiko bei der Werkstatt verbleibt. Im Zuge eines KFZ-Gutachtens verbleibt das Reparaturrisiko beim Versicherer. Der Kostenvoranschlag ist also nur dann ein ausreichendes Mittel, um den Schaden am KFZ nachzuweisen, wenn es sich ohne jeden Zweifel um einen einschätzbaren kleinen Schaden handelt, der nicht mit einer Wertminderung einhergeht. Gleiches gilt für eine längere Reparaturzeit, die bewirkt, dass Sie ein Recht auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall haben. Auch dies sollte zum Anlass genommen werden, ein Schadengutachten erstellen zu lassen.

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Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Unter Berücksichtigung der Risikoaspekte ist die Frage, ob ein Kostenvoranschlag oder KFZ-Gutachten erstellt werden sollte, eindeutig zu beantworten: Ein KFZ-Schadengutachten, Unfallgutachten oder Kurzgutachten hat im Gegensatz zum Kostenvoranschlag KFZ eine beweissichernde Wirkung. Das KFZ-Gutachten dokumentiert zweifelsfrei den vollen Umfang des Schadens, inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall. Ein Unfallgutachten bietet eine transparente Dokumentation des gesamten Schadens. Erweist sich die Reparatur, die basierend auf dem KFZ-Schadengutachten durchgeführt wird, als teurer, übernimmt die Versicherung problemlos die Schadensregulierung. Mit einem unserer KFZ-Gutachten schützen Sie sich bestmöglich vor den Risiken einer unvollständigen Schadensregulierung.

Nehmen Sie also im Falle eines Falles mit uns Kontakt auf. Ein qualifizierter Sachverständiger wird Ihr Fahrzeug besichtigen und ein rechtssicheres Gutachten für Sie erstellen.