Unfallgutachten: Wie geht es nach dem Verkehrsunfall weiter?
Ein Verkehrsunfall ist eine Extremsituation und wirft viele Fragen auf. Wussten Sie, dass Sie als Geschädigter in jedem Fall ein Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten haben, das von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt wird?
Mit dem Unfallgutachten wird der gesamte Unfallschaden rechtssicher dokumentiert. Sie haben ein Recht darauf, von der Versicherung des Unfallgegners so entschädigt zu werden, dass danach alle wirtschaftlichen Folgen des Unfalls ausgeglichen sind. In vielen Fällen versuchen die Versicherer des Unfallverursachers einen eigenen KFZ-Gutachter zu beauftragen. Dies müssen Sie in keinem Fall akzeptieren. Sie sollten selbst ein Unfallgutachten erstellen lassen, denn der unabhängige KFZ-Sachverständige stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Sehr oft „vergessen“ es die von der Versicherung beauftragten Gutachter, den Nutzungsausfall und die Wertminderung zu berücksichtigen. Schützen Sie sich vor diesen weit verbreiteten Praktiken und nehmen Sie mit dem Sachverständigenbüro Andreas Füger in München Kontakt auf.
Mit einem unabhängigen Unfallgutachten schützen Sie sich vor wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen:
Unabhängiger Unfallgutachter
Als unabhängiger Unfallgutachter setze ich mich für Ihre Interessen ein und stelle sicher, dass Sie mit der Schadensregulierung wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, den Nutzungsausfall und auch die Wertminderung in das Unfallgutachten einzubeziehen. Der Unfallgutachter wird in München korrekt zwischen einer Erneuerung und einer Instandsetzung unterscheiden. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass keine Schadenspositionen übersehen werden. Als Experte für die Erstellung von Unfallgutachten und Wertgutachten werde ich ein detailliertes Gutachten erstellen, das als Grundlage für die Schadenregulierung durch die Versicherung des Unfallgegners dient.
Darüber hinaus biete ich folgende Services an:
Gutachten nach Unfall:
Kennen Sie Ihre Rechte?
Sie sollten wissen, dass Ihnen als geschädigter Verkehrsteilnehmer im Haftpflichtschadenfall die freie Auswahl des KFZ-Sachverständigen obliegt, der das Gutachten nach dem Unfall erstellt. Diese Auswahl sollte sorgfältig getroffen werden. Zudem haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt ihrer Wahl mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen für die komplette Reparaturdauer. Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher sein, gilt dieses Recht bereits ab dem Unfalltag. Wenn Sie auf einen Leihwagen verzichten, steht Ihnen für die komplette Reparaturdauer eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe dieser Entschädigung berechnet sich anhand der Fahrzeugklasse und Ausstattung des Unfallfahrzeugs.
KFZ-Schadengutachten von Ihrem kompetenten Sachverständigen anfertigen lassen
Um ein fundiertes, rechtssicheres KFZ-Schadengutachten anzufertigen, benötigt man eine qualifizierte Ausbildung sowie viel Erfahrung. Andreas Füger verfügt über die Qualifikation zum verbandsgeprüften KFZ-Schadengutachter und KFZ-Wertgutachter sowie eine Zusatzausbildung zum Havariekommissar. Zuverlässigkeit, schnelle Reaktionszeiten und ein Höchstmaß an Qualität bei der Erstellung der KFZ-Schadengutachten haben oberste Priorität. Nutzen Sie die Möglichkeit, in München ein eigenes Unfallgutachten erstellen zu lassen. – Das ist bei jedem Schaden über 750 Euro unbedingt empfehlenswert. Unter diesem Wert können Sie ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Da jedes Unfallgutachten dazu dient , der gegnerischen Versicherung die komplette und exakte Schadenhöhe darzustellen und einen genauen Eindruck des verunfallten Fahrzeugs zu vermitteln, sollten folgende Punkte in jedem Gutachten nach einem Unfall enthalten sein:
Zur Durchsetzung dieser Ansprüche ist es unbedingt empfehlenswert, dass Sie sich von einem qualifizierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) ausführlich über Ihre Rechte beraten lassen. Die anschließende Abwicklung sollten sie ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.
Falls Sie ein Interesse an einem Unfallgutachten oder Schadengutachten haben, kontaktieren Sie uns noch heute.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.