Wenn es sich bei einem Unfallschaden um einen sogenannten Bagatellschaden handelt, ist ein umfangreiches Schadengutachten nicht vorgesehen. Stattdessen wird oft der Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt als Grundlage für die Schadenregulierung herangezogen, obwohl dafür ein Kurzgutachten wesentlich besser geeignet ist.

Bei sogenannten Bagatellschäden ist ein umfangreiches Schadengutachten in der Regel nicht vorgesehen. Laut Gesetzgeber liegt die Messlatte hier bei 750,00 Euro Netto: Liegt die Schadenshöhe unter diesem Wert, würde der Kostenvorschlag einer Werkstatt ausreichen. Für die Schadenregulierung ist der Kostenvoranschlag jedoch häufig nicht geeignet und stattdessen sollten Sie ein Kurzgutachten anfertigen lassen. Zum einen muss zwischen einem verbindlichen und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag unterschieden werden: Während es sich bei der ersten Variante um eine verbindliche Zusage handelt, die sich auf die Ausführung des Auftrags zu einem festgelegten Preis bezieht, dürfen die tatsächlichen Kosten den unverbindlichen Kostenvoranschlag um bis zu 20 Prozent überschreiten. Zum anderen hat die Werkstatt auch ein eigenwirtschaftliches Interesse, so dass eine hundertprozentige Objektivität kaum gewährleistet ist. Und letztendlich fehlen bei einem Kostenvoranschlag wichtige Aspekte wie Beweisfotos und eine präzise Schadenbeschreibung. Mit einem Kurzgutachten eines erfahrenen KFZ-Gutachters können Sie sich auch bei den sogenannten Bagatellschäden optimal absichern.

Ein Kurzgutachten bildet die beste Grundlage für eine korrekte Schadenregulierung:

  • Beim Kostenvoranschlag fehlen die Beweisfotos
  • Beim Kostenvoranschlag fehlt die Dokumentation des Unfallhergangs
  • Kurzgutachten sorgt bei Bagatellschäden für eine optimale Absicherung
  • Sollten die Reparaturkosten im Zuge der Reparatur steigen kann das Kurzgutachten als KFZ-Schadengutachten erweitert werden.
  • Kostenvoranschlag gibt nur ungefähre Reparaturkosten an
  • Beim Kurzgutachten verbleibt das Reparaturrisiko auf Seiten der Versicherung.
  • Ein Kurzgutachten wird unabhängig und somit objektiv erstellt
  • Beim Kostenvoranschlag der Werkstatt liegt das Reparaturrisiko auf Seiten des Anbieters.
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Kurzgutachten KFZ

Auch bei vorsichtiger Fahrweise kann es immer zu einem Blech- oder Bagatellschaden kommen. Hat es dann „gekracht“ und liegt der Schaden unter 750 Euro, erstellen wir Ihnen in unserem Sachverständigenbüro ein Kurzgutachten, das den Schaden an Ihrem KFZ dokumentiert. Ein solches Kurzgutachten enthält eine ausführliche Beschreibung sowie aussagekräftigen Beweisfotos. Der erfahrene Sachverständige nimmt Bezug auf das Schadenereignis und erstellt für das Kurzgutachten eine detaillierte und vollständige Schadenkalkulation, zu der auch eine genaue Kostenaufschlüsselung gehört. Mit dem Kurzgutachten kommen Sie Ihrer Pflicht zur Schadenminderung gegenüber dem Schädiger nach, zumal es im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag eine deutlich höhere Aussagekraft hat. Die Kosten für das Kurzgutachten übernimmt im Haftpflichtfall in der Regel die gegnerische Versicherung. Mit einem Kurzgutachten sind Sie somit auf der sicheren Seite, denn ein Schadengutachten hat einen beweissichernden Charakter. In Zweifelsfällen ist das Kurzgutachten die Basis für ein ausführliches KFZ-Gutachten: Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Gerichtsverfahren ansteht oder später Folgeschäden auftreten. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, nach einem Bagatellschaden, ein Kurzgutachten erstellen zu lassen.

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