Nutzungsausfallbestätigung
Falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und Ihnen dadurch Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Dieser Anspruch gilt für die komplette Reparaturdauer (ohne Stand und Wartezeiten bei der Ersatzteilbeschaffung oder Werkstattauslastung).
Sollte das Fahrzeug aber bereits ab dem Unfallzeitpunkt nicht mehr nutzbar sein, steht Ihnen ab SOFORT und bis zum Abschluß der Reparatur ein Leihwagen zu. Diese Kosten müssen komplett von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Was allerdings viele nicht wissen ist, dass Sie alternativ einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hätten, sollten Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die Höhe dieses Nutzungsausfall wird durch die Fahrzeugklasse bestimmt. Diese Entscheidung können Sie zu jeder Zeit selbst bestimmen.
Die Mietwagenkosten oder die Nutzungsausfallentschädigung wird von der Versicherung allerdings nur gegen Vorlage einer Reparaturrechnung ausbezahlt.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug aber in Eigenregie oder mit Freunden und Bekannten repariert haben, fehlt Ihnen dieser Nachweis. Hier wird nun eine Reparaturbestätigung eines Sachverständigen benötigt, um der Versicherung gegenüber darzulegen, dass das Fahrzeug sach- und fachgerecht instandgesetzt wurde.
Falls Sie eine Bestätigung für einen Nutzungsausfall benötigen, zögern Sie nicht, uns anzurufen.
Sollte an Ihrem Fahrzeug ein Totalschaden vorliegen, werden die Mietwagenkosten oder die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der im Gutachten festgelegten Wiederbeschaffungsdauer bezahlt.
Um diese Kosten erstattet zu bekommen, muss die Neuanschaffung eines Fahrzeugs nachgewiesen werden. Hierzu wird eine Kopie des Kaufvertrages und der Zulassung auf Ihren Namen benötigt.
Die Kosten für diese Bestätigung muss natürlich auch komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.