Reparaturbestätigung

Stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie hatten einen Verkehrsunfall.

Da Sie die Reparatur selbst vornehmen konnten, haben Sie Ihr Fahrzeug entsprechend repariert.Weil Sie diesen Schaden selbst repariert haben und keine Rechnung über die Schadenhöhe vorweisen können, wird es schwierig bei der gegnerischen Versicherung einen Anspruch geltend zu machen.

In diesem Fall benötigen Sie eine Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug repariert wurde.

Oder Sie haben einen Schaden am Fahrzeug, welcher in dieser Form schon einmal auftrat.

Dann sollten Sie beweisen können, dass der alte Schaden bereits vor dem neuen Schaden repariert wurde. Auch in diesem Fall benötigen Sie eine Reparaturbestätigung, um der gegnerischen Versicherung die aktuelle Schadenhöhe abzuverlangen.

Falls Sie eine Reparaturbestätigung benötigen, zögern Sie nicht, uns noch heute anzurufen.